«150 Jahre schaffen Zukunft»
Aus Anlass ihres 150-Jahr-Jubiläums hat die St.Galler Kantonalbank die Öffentlichkeit 2016 aufgerufen, Ideen und Projekte einzureichen, die einen Nutzen für die Allgemeinheit stiften und dem Wachstum der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensqualität in unserer Region dienen. Die Projekte sollen bis zum Ablauf des Jubiläumsjahrs 2018 umgesetzt sein und sollen darüber hinaus wirken.
Wir haben die Chance genutzt: unsere Idee «Spielweg St.Gallen» wurde zusammen mit 35 weiteren Projektideen von der Jury ausgewählt und zur Realisierung freigegeben.
Weshalb «Spielen»?
Spielen hat uns von klein auf begleitet, wir sind damit gross geworden. Gerne erinnern wir uns an jene Zeit: fangen, rennen, jagen, stossen, lachen, rufen… Wer möchte dies nicht ab und zu wieder tun?
- Das Spiel ist für die motorische, kreative, soziale und intellektuelle Entwicklung von enormer Bedeutung und damit ein wichtiger Teil in der Persönlichkeitsentwicklung.
- Kinder lernen durch Vorbild, d.h. Erwachsene spielen mit den Kindern, sind aktive Spielpartner, motivieren so die Kinder und wecken ihre Neugierde.
- Kinder nehmen andere Kinder wahr, lernen sie und ihre Handlungenweisen einzuschätzen und damit umzugehen.
- Spielkompetente Kinder haben ein besseres vernetztes Denken.
- Spielen macht Spass und fördert die Gesundheit.
- Wir wollen in der Stadt Spielräume für alle bieten, auch für Personen mit Einschränkungen.
Der Spielweg ist das Ziel
Wir sind nun daran, das Projekt gemeinsam mit der Bank im Sinne des Jubiläums zu realisieren, so dass die Bevölkerung der Stadt sich auch nach 2018 an das grosszügige und zukunftweisende Engagement der SGKB erinnert. Uns ist es ein grosses Anliegen, etwas Bleibendes zu schaffen; etwas, dass sich in der Sache selbst – der Wichtigkeit und der Bedeutung des Spiels für die Gesellschaft – weiter entwickeln kann und damit eine gesicherte und tragbare Zukunft erhält.
Wir wollen für den Spielweg und für das Thema Spiel eine Leidenschaft und eine Begeisterung entwickeln, die sich auf freiwillige Mitarbeitende im Projekt überträgt. Für die Realisierung der Idee und den nachhaltigen Betrieb und Unterhalt des Spielweges wollen wir weitere Freiwillige und Institutionen für die Mitwirkung und Mitgestaltung gewinnen. Der St.Galler Spielweg soll damit über das Jubiläumsjahr der SGKB hinaus an Nutzen und Attraktivität gewinnen und zu einem unverzichtbaren und wichtigen Angebot in und für St.Gallen werden.
Der Spielweg St.Gallen lädt ein
Der St.Galler Spielweg ist öffentlich, kostenlos, saison- und wetter-unabhängig geöffnet und lädt alle Spielfreudigen ein. Ob aus der Stadt oder aus der Agglomeration, ob Touristen, Ausflugsgäste oder Spaziergänger, alle sind jederzeit herzlich willkommen, die Stadt St.Gallen spielend von einer neuen Seite zu entdecken. Mitmachen und mitspielen oder einfach die einladenden Spielorte besuchen und sich so an einer Art Stadtrundgang erfreuen.
Für Kindergärten, Schulen und andere Institutionen kann der Spielweg seine pädagogische Wirkung entfalten. Spielen ist bekanntlich nicht nur eine Freizeitbeschäftigung. Spielen fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die sozialen Kontakte, wirkt gesundheitsfördernd und regt auch die geistige Fitness an. Spielen verbindet, und gemeinsames Spielen soll wieder zu einem stärkeren Erlebnis werden. Kopf, Herz und Hand werden gefordert und gefördert. Ein Mehrfachnutzen, der sich multiplizieren lässt.
Weil Spielen eine verbindende Wirkung hat und positive Energie freisetzt, sind wir überzeugt, dass die Idee Schule machen wird. Die Variantenvielfalt von Spielideen, der Nutzen für Freizeit oder Ausbildung und mit weiteren positiven Assoziationen wird sich der Spielweg in der Bevölkerung etablieren und viel Freude bereiten.
Spielweg-Nutzung
Allgemeine Hinweise für den Besuch von Spielorten
All unsere Spielorte mit den verschiedensten Spielmöglichkeiten tragen zur Entwicklung von Kindern bei, indem sie ihnen Gelegenheit bieten, sich aktiv zu bewegen und zu spielen, aber auch Regeln zu beachten und den Umgang mit möglichen Gefahren zu lernen. Gefahren auf unseren offiziellen Spielorten gehen in keinem Fall von Spielgeräten aus. Die Spielmöglichkeiten an den Spielorten sind auf Tafeln beschrieben. Wenn zum Spielen Material gebraucht wird, ist dies in unmittelbarer Umgebung leicht zu finden und in keiner Weise gefährlich.
Aufsichtspflicht der Begleitpersonen
Die Begleitpersonen der Kinder – Eltern, Grosseltern, Verwandte oder Bekannte – stehen in der Pflicht, die Kinder zu beaufsichtigen. Zu beachten ist, dass die Art der Beaufsichtigung von verschiedenen Faktoren wie Alter und Charakter des Kindes abhängt. Nebst der eigentlichen Überwachung umfasst die Beaufsichtigungspflicht auch alle geeigneten Massnahmen, um Kinder daran zu hindern, anderen einen vorhersehbaren Schaden zuzufügen. Die Eltern bzw. Aufsichtspflichtigen haften unter Umständen (nach Art. 333 ZGB), wenn sie ein Kind nicht genügend beaufsichtigt haben und dieses einen Schaden verursacht hat.
Hinweise auf Mängel und Gefahren
Falls Sie beim Besuch eines unserer Spielorte «Gefahrenstellen» erkennen, auf welche nicht explizit hingewiesen wird, melden Sie sich bei info@spielweg.ch. Wir werden alles unternehmen, um an den Spielorten die grossmögliche Verhinderung von Unfällen sicherstellen zu können.
01.01.2018 / Vorstand Verein Spielweg St.Gallen
Partner
www.spielschweiz.ch
www.staegestadt.ch
www.familienzeiten.ch
www.spielstar.ch
Trägerschaft
Der Spielweg wird vom Verein Spielweg St.Gallen realisiert.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: